Mein Kind ist krank.
Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind zwischen 7:00 Uhr und 7:20 Uhr am besten über die Internetseite der Schule, unter Krankmeldungen. Hier können Sie den Entschuldigungszettel abfotografieren und hochladen. Es geht auch telefonisch unter 03973 210451. Dann bitte die schriftliche Entschuldigung nachreichen. Bei mehr als 3 Tagen wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt.
Ansteckende Krankheiten müssen der Schule gemeldet werden. Die Schulleitung behält sich vor, bei bestimmten Krankheiten einen Nachweis als Gesundmeldung zu erbitten.
Sicherheit
Erkrankt oder verletzt sich Ihr Kind in der Schule, werden Sie sofort benachrichtigt.
Wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen, begleiten Sie es im Normalfall bitte nur bis zum Schultor und nicht ins Schulhaus hinein. Diese Maßnahme dient der Sicherheit Ihres Kindes, denn nur so können wir schulfremde Personen erkennen und Ihr Kind schützen. Nach Unterrichtsschluss warten Sie bitte vor der Schule.
Unterrichtsbefreiungen
Befreiungen vom Unterricht können nur in Absprache mit dem Klassenleiter (bis 3 Tage) oder der Schulleitung erfolgen.
Informationsfluss
Schauen Sie bitte täglich in das Hausaufgabenheft Ihres Kindes. Hier finden Sie wichtige Informationen oder Elternbriefe. Wichtige Informationen finden Sie auch auf der Webseite.
Pausenregelung bei Regenwetter
Achten Sie auf witterungsgerechte Kleidung. Wenn es möglich ist, werden die Kinder die Hofpausen draußen verbringen. Sollte die Wetterlage sehr schlecht sein, verbringen die Kinder ihre Pause im Schulhaus und werden dort beaufsichtigt.
Hinweise zum Schulsport
Das Tragen von Schmuck oder Uhren ist wegen des erhöhten Verletzungsrisikos im Sportunterricht nicht erlaubt. Dies betrifft auch Ohrstecker. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Sportbefreiungen sind schriftlich vorzulegen. Das Schwimmlager erfolgt in Klasse 2.
Fundsachen
Fundsachen werden gesammelt. Sie können während der Schulzeit abgeholt werden. Nach den Winter- bzw. Sommerferien werden die übrig gebliebenen Sachen entsorgt.
Mein Kind hat Läuse.
Sollten bei Ihrem Kind lebende Kopfläuse festgestellt werden, darf Ihr Kind die Schule nicht mehr besuchen. Sie werden benachrichtigt, wenn wir bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen.
Bei Verdacht von Kopfläusebefall, gehen Sie bitte zu Ihrem Arzt. Dieser verschreibt Ihnen die notwendigen Präparate. Bitte unterstützen Sie im Interesse Ihres Kindes die Verminderung einer Läuseplage und leiten Sie bei Läusebefall alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung ein.